Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes - von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt auf dem Festival.
Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände aufhalten.
Jugendliche über 16 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr (dies betrifft die Situation, wenn das Zelten in Anspruch genommen wird) nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten im Veranstaltungsgelände aufhalten. Sollte der Jugendliche im Alter ziwischen 16 und 18 Jahren nicht zelten, so ist eine Einverständniserklärung nicht nötig, da das Programm auf dem Festivalgelände um 24.00 Uhr endet.
Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Jugendliche von 16 bis 18 Jahren, die das Zelten nicht in Anspruch nehmen und das Festival generell besuchen (egal welcher oder beide Tage) benötigen KEINE Einverständniserklärung!
Wir weisen darauf hin, dass die Diskothek (öffnet am 14.07.2012 ab 22.00 Uhr) generell nur von volljährigen Personen besucht werden darf.
Einverständniserklärung für minderjährige Festivalgänger (über 16 Jahre)
Dieses Formular ist für Jugendliche ab 16 bis zum 18 Lebensjahr, die das Zelten in Anspruch nehmen.
Solange diese noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen sie sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.
Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
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Einverständniserklärung für minderjährige Festivalgänger (unter 16 Jahre)
Dieses Formular ist für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Diese dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.
Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
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